Preisgestaltung in der Energiegemeinschaft

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Mar 26, 2026 10:49:23 AM

Der Vorstand der EEG legt einmal im Quartal die Tarife für den eingespeisten und verbrauchten Strom fest.

Ziel ist es, die Tarife ganzjährig gleichzuhalten.

Da der Strom in der Region von Sonne, Wasser, Wind und Biomasse erzeugt wird, herrscht eine große Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt.

Innerhalb der EEG, also innerhalb eines Umspannwerks, legt eine gesetzliche Regelung fest, dass 28 % weniger Netzentgelt und keine Abgaben zu bezahlen sind. Hinzu kommt, dass Genossenschaften im Sinne ihrer Mitglieder wirtschaften. Also falls Gewinne anfallen, werden die wieder innerhalb der EEG investiert. Zum Beispiel in zentrale Speicherlösungen oder attraktivere Tarife.

Abrechnung erfolgt monatlich

Im 15 min Takt wird verglichen wieviel Strom eingespeist werden könnte und wieviel verbraucht wird. Diese Schnittmenge wird innerhalb der EEG zu den EEG-Tarifen gehandelt. Der Reststrom wird über den bestehenden Energieversorger abgerechnet.

Eine Mitgliedschaft in einer EEG kostet für Verbraucher:innen 10 € Genossenschaftsanteil (welche bei Austritt wieder rückerstattet werden). Für Einspeiser:innen fallen einmalige Beitrittsgebühren zwischen 0 - 100 € an (je nach Größe und Region). Es gibt keine Service- oder Jahresgebühren.

Nähere Infos zu den Tarifen finden Sie unter: www.regenerative.at/energiegemeinschaften

Sie erhalten bei einer EEG-Mitgliedschaft somit eine Rechnung/Gutschrift von Ihrem Energieversorgungsunternehmen (TIWAG, ÖMAG, Verbund, etc.) sowie eine Rechnung/Gutschrift von der Energiegemeinschaft.

Wo werden die reduzierten Netzentgelte aufgeführt?

Die Netzentgelte für den EEG- bzw. BEG-Strom finden Sie gesammelt auf der Abrechnung aller anderen Netzgebühren. Üblicherweise ist diese an die Stromrechnung des Energieversorgers angehängt und wird mit "Netzentgelt regional" gekennzeichnet.

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