Die Energiegemeinschaft ist eine Ergänzung zum Energieversorger.
Sollte die EEG mal keinen Strom liefern oder nicht soviel Strom abnehmen, wird der Reststrom an den Energieversorger bezogen.
Das Gleiche gilt für das Einspeisen. Die Energiegemeinschaft nimmt die Menge an Strom ab, welche in den selben 15 min von allen Mitgliedern verbraucht wird. Sollte dann noch ein Überschuss bestehen, geht dieser an den Energieversorger, mit dem du einen Einspeisevertrag abgeschlossen hast.
Die EEG Tarife gelten für den Strom der innerhalb der EEG gehandelt wird. Dieser Eigendeckungsanteil liegt je nach Energiegemeinschaft bei 40 - 90 %.
Ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist jederzeit möglich. Dieser muss nicht über die Mitgliedschaft in der EEG informiert werden.
Wie kann ich das bei der Abrechnung überprüfen?
Die Rechnungen/Gutschriften der Energiegemeinschaften weisen immer zwei Strommengen aus. Die tatsächlich verbrauchte/produzierte Strommenge und die Strommenge, welche die Energiegemeinschaft geliefert/bezogen hat.
Kontrollieren kann man diesen Wert auch auf der Stromrechnung des Energielieferanten. Unter den Netzentgelte findet man den Punkt "Netzentgelte regional." Diese Menge deckt sich mit der gehandelten Energiemenge der Rechnung/Gutschrift der Energiegemeinschaft.



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