Laut Gesetz kannst du Mitglied in bis zu 5 Energiegemeinschaften werden.
Dies ist über den sogenannten Teilnahmefaktor möglich. Dieser legt fest, wieviel Prozent des erzeugten/verbrauchten Stroms aus welcher Energiegemeinschaft kommen. Ein Teilnahmefaktor wird in Prozent angegeben und kann regelmäßig angepasst werden. Er legt fest wieviel Strom du aus welcher EEG beziehst/einspeist.
Wir empfehlen eine Evaluierungsphase von 1 - 2 Monaten und eine Annäherung je nach Verbrauch und Erzeugung.
Mitgliedschaft in einer weiteren Energiegemeinschaft - das muss ich bedenken
Bist du bereits Mitglied in einer Energiegemeinschaft und trittst einer weiteren bei, muss der Teilnahmefaktor in beiden reduziert werden. Dies kann über das eigene EDA Portal oder über den Dienstleister der die EEG betreut, erfolgen.
Als Beispiel:
Der Prozentsatz gibt die maximale Strommenge an. Sollte beispielsweise EEG 1 gerade zu wenig Strom liefern, EEG 2 jedoch zu viel haben, kann in diesem Beispiel EEG 2 trotzdem nur max. 60 kWh. Der “Reststrom” kommt vom Energieversorger.
Was sollte man bei einer Mehrfachmitgliedschaft bedenken:
- Jede Energiegemeinschaft schickt eine eigene Rechnung/Gutschrift (mehr Verwaltungsaufwand)
- Mögliche Kosten der Mitgliedschaft
Wann macht es Sinn:
Die regionale Energiegemeinschaft nimmt nicht genug Strom ab, dann ist beispielsweise die BEG Raiffeisen Tirol eine gute Möglichkeit, den Überstrom zu einem attraktiven Einspeisetarif abzunehmen.
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