Laut Gesetz kannst du Mitglied in bis zu 5 Energiegemeinschaften werden.
Dies ist über den sogenannten Teilnahmefaktor möglich. Ein Teilnahmefaktor wird in Prozent angegeben und kann regelmäßig angepasst werden. Er legt fest wieviel Strom du aus welcher EEG beziehst/einspeist.
Wir empfehlen eine Evaluierungsphase von 1 - 2 Monaten und eine Annäherung je nach Verbrauch und Erzeugung.
Als Beispiel:
Der Prozentsatz gibt die maximale Strommenge an. Sollte beispielsweise EEG 1 gerade zu wenig Strom liefern, EEG 2 jedoch zu viel haben, kann in diesem Beispiel EEG 2 trotzdem nur max. 60 kWh. Der “Reststrom” kommt vom Energieversorger.

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