Energiesystem mit EEG

Die EEG ist immer eine Erweiterung zum Stromversorger. Somit ist es wichtig, dass weiterhin ein Vertrag mit einem Energieversorger für den Strombezug bzw. die Einspeisung besteht.

Wer kann teilnehmen?

Privatpersonen, Landwirt:innen, Klein- und Mittelständische Betriebe sowie Gemeinden. Eine Teilnahme für Großunternehmen ist ausschließlich in der BEG möglich.

Woher kommt der Strom?

Aus erneuerbaren Energiequellen. Also PV-Anlagen, Wasserkraft oder Biomasse in der Region.

Im 15-min Takt wird die erzeugte Strommenge der EEG-Mitglieder mit dem Verbrauch der EEG-Mitglieder verglichen und diese Schnittmenge zum EEG Tarif gehandelt. 

Sollte diese Strommenge den Verbrauch nicht decken, kommt der "Reststrom" vom Energieversorger (TIWAG, etc.).

Sollte der Verbrauch geringer sein als die erzeugte Strommenge, geht der "Überstrom" an den Energieversorger (TIWAG, ÖMAG, etc.)

 

Dies wird prozentual berechnet. Jedes Mitglied bezieht somit in Prozent gleich viel von der EEG und vom Stromversorger. 

EEG Webseite


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