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Warum du den Vertrag mit dem Energieversorger nicht kündigen musst

Geschrieben von Tanja Rehberger | 19.09.2025 11:15:00

Die Energiegemeinschaft ist eine Ergänzung zum Energieversorger.

Sollte die EEG mal keinen Strom liefern oder nicht soviel Strom abnehmen, wird der Reststrom an den Energieversorger eingespeist/bezogen.

Die EEG Tarife gelten für den Strom der innerhalb der EEG gehandelt wird. Dieser Eigendeckungsanteil liegt je nach EEG bei 40 - 90 %.

Ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist jederzeit möglich. Dieser muss nicht über die Mitgliedschaft in der EEG informiert werden.