Sollte die EEG mal keinen Strom liefern oder nicht soviel Strom abnehmen, wird der Reststrom an den Energieversorger eingespeist/bezogen.
Die EEG Tarife gelten für den Strom der innerhalb der EEG gehandelt wird. Dieser Eigendeckungsanteil liegt je nach EEG bei 40 - 90 %.
Ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist jederzeit möglich. Dieser muss nicht über die Mitgliedschaft in der EEG informiert werden.