Strom teilen in Tirol: EEG, Eigenversorgung oder Peer-to-Peer
Strom teilen in Tirol: Welches Modell passt zu Ihnen?
Selbst erzeugten Sonnenstrom nicht nur im eigenen Haus nutzen, sondern auch mit Nachbarn, der Familie oder dem eigenen Betrieb teilen: Laut Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften ist das in Österreich seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen (EAG, ElWOG 2010) am 28. Juli 2021 möglich, innerhalb von Mehrparteienhäusern über Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sogar schon seit 2017. Seit 1. Oktober 2026 gibt es durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) noch mehr Möglichkeiten. Zu den bekannten Energiegemeinschaften kommen zwei neue Modelle dazu: der Peer-to-Peer-Vertrag und die Eigenversorgungsanlage.
Mehr Auswahl heißt aber auch mehr Fragen. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wie die drei Modelle funktionieren, was sie kosten und bringen, und für wen sich welches Modell lohnt. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Oktober 2026.
Kurz erklärt: Was heißt „gemeinsame Energienutzung“?
Gemeinsame Energienutzung bedeutet, dass erneuerbarer Strom über das Stromnetz zwischen verschiedenen Zählpunkten aufgeteilt wird. Ein Zählpunkt ist die eindeutige Nummer Ihres Stromzählers. Sie beginnt mit „AT00…“ und steht auf Ihrer Stromrechnung. Gemessen und zugeordnet wird im Viertelstundentakt über den Smart Meter. Wichtig für alle Modelle: Ihr bestehender Stromliefervertrag bleibt aufrecht. Was gerade nicht aus der Gemeinschaft kommt, liefert weiterhin Ihr Energieversorger.
Für den Netzentgelt-Vorteil zählt die Nähe, im Gesetz „Nahebereich“ genannt. Im Lokalbereich hängen alle an derselben Trafostation, laut Koordinationsstelle meist in einem Radius von rund 1 km. Im Regionalbereich hängen alle am selben Umspannwerk, meist in einem Radius von rund 30 km. Ob Sie im selben Bereich sind, zeigt die Nahbereichsabfrage der Netzbetreiber (z. B. TINETZ, Stadtwerke, IKB, etc.).
Modell 1: Die Energiegemeinschaft (EEG und BEG)
In einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) schließen sich viele Haushalte, Gemeinden und kleine oder mittlere Betriebe zusammen, meist als Verein oder Genossenschaft. Wer eine PV-Anlage hat, speist Überschüsse in die Gemeinschaft ein. Wer gerade Strom braucht, bezieht ihn aus der Gemeinschaft zu einem vorab festgelegten, fairen Tarif. Eine eigene PV-Anlage brauchen Sie dafür nicht.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Reduzierte Netzentgelte für den Strom aus der Gemeinschaft. Aktuell sind es 57 % weniger Netznutzungs-Arbeitspreis im Lokalbereich und 28 % im Regionalbereich.
- Für den Strom aus der EEG entfallen Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag. Diesen Vorteil hat ausschließlich die EEG.
- Abrechnung, Verwaltung und Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt die Gemeinschaft bzw. ihr Dienstleister.
Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) funktioniert ähnlich. Sie darf aber österreichweit tätig sein, und auch große Unternehmen dürfen mitmachen. Die Abgabenbefreiung gibt es bei der BEG nicht. Netzentgelt-Rabatte im Nahebereich sind für die BEG voraussichtlich erst ab 2027 vorgesehen.
Ein Sonderfall ist die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA). Sie ist für Mehrparteienhäuser gedacht: Alle Parteien nutzen den Strom der PV-Anlage am Dach über dieselbe Hausleitung, ohne das öffentliche Netz.
Modell 2: Die Eigenversorgungsanlage (EVA)
Mit der Eigenversorgungsanlage teilen Sie Strom mit sich selbst, und zwar an verschiedenen Standorten. Ein Beispiel: Die PV-Anlage am Wohnhaus versorgt auch Ihre Ferienwohnung oder Ihre Werkstatt im Ort.
Sie brauchen dafür keinen Verein, keinen Vertrag mit anderen und keine zweite Person. Deshalb gibt es auch keine Rechnungen oder Gutschriften zwischen verschiedenen Parteien. Die Netzrechnung kommt aber weiterhin vom Netzbetreiber. Strom, der gerade nicht gebraucht wird, geht wie bisher als Überschuss an Ihren Stromabnehmer.
Die entscheidende Voraussetzung: Alle beteiligten Zählpunkte müssen auf dieselbe Person laufen, also auf denselben Namen im Netzzugangsvertrag. Stehen unterschiedliche Personen drin, etwa Eltern und Tochter, ist eine EVA nicht möglich.
Reduzierte Netzentgelte gibt es für die EVA im Nahebereich voraussichtlich ab 1. Jänner 2027. Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen nicht.
Modell 3: Der Peer-to-Peer-Vertrag (P2P)
Beim Peer-to-Peer-Vertrag verkaufen oder verschenken Sie erneuerbaren Strom direkt an andere. Das können eine, aber auch mehrere Personen oder Betriebe sein. Grundlage ist ein privater Vertrag, eine eigene Rechtsform ist nicht nötig. Die Koordinationsstelle stellt dafür kostenlose Musterverträge bereit.
Das sollten Sie wissen:
- Abrechnung: Der Netzbetreiber stellt nur die Messdaten bereit. Die Rechnung muss der Erzeuger dem Abnehmer selbst stellen, sofern nicht ein Dienstleister diese Aufgabe übernimmt. Sind mehrere Erzeuger beteiligt, stellt jeder Erzeuger jedem Abnehmer eine Rechnung.
- Kosten und Vorteile: Reduzierte Netzentgelte im Nahebereich gibt es voraussichtlich erst ab 2027. Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen nicht.
- Pflichten: Ab bestimmten Anlagengrößen gelten Lieferantenpflichten, etwa Lieferbedingungen, Informationsblatt und Rechnungen. Für Haushalte gilt das ab über 30 kW, für Betriebe und sonstige Teilnehmende ab über 100 kW.
- Flexibilität: Gewinnabsicht ist erlaubt, und auch große Unternehmen dürfen teilnehmen.
Wann macht was Sinn? Drei Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Einfamilienhaus mit PV-Anlage in einer Tiroler Gemeinde Familie M. erzeugt mittags mehr Strom, als sie braucht. Abends und im Winter fehlt dagegen Strom. Für sie ist die EEG die naheliegende Lösung. Ihre Überschüsse gehen tagsüber an Nachbarn, Betriebe oder die Gemeinde. Abends kann sie Strom von anderen Erzeugern beziehen, zum Beispiel aus Wasserkraft oder von Anlagen mit Speicher. Je mehr unterschiedliche Erzeuger und Verbraucher mitmachen, desto besser passen Erzeugung und Verbrauch über den Tag zusammen – und das Modell ist längst etabliert: Laut einem Beitrag von Montanuniversität Leoben und KWP Consulting im Fachmedium ZfK bündeln „über 5000 Energiegemeinschaften in Österreich 200.000 Zählpunkte“. Den Papierkram erledigt die Gemeinschaft.
Beispiel 2: Eltern mit PV-Anlage, Kinder im Haus nebenan Die PV-Anlage läuft auf die Eltern, der Zählpunkt im Haus der Tochter auf die Tochter. Weil zwei verschiedene Personen beteiligt sind, ist eine Eigenversorgungsanlage nicht möglich. Infrage kommen ein Peer-to-Peer-Vertrag oder die gemeinsame Mitgliedschaft in einer EEG. In den meisten Fällen ist die EEG die einfachere und günstigere Wahl: Es braucht keine Rechnungen innerhalb der Familie, Abgaben entfallen, und Überschüsse finden auch dann Abnehmer, wenn die Tochter gerade keinen Strom braucht. Wer ganz bewusst nur innerhalb der Familie teilen möchte, kann P2P nutzen und den Strom dabei auch verschenken.
Beispiel 3: Gewerbebetrieb mit hohem Verbrauch Ein Tischlereibetrieb hat eine große PV-Anlage am Hallendach und ein zweites Betriebsgebäude im Ort. Laufen beide Zählpunkte auf dasselbe Unternehmen, ist die Eigenversorgungsanlage ideal. Will der Betrieb größere Strommengen gezielt an einen bestimmten Partner verkaufen, etwa einen Nachbarbetrieb mit hohem Tagesverbrauch, kann ein Peer-to-Peer-Vertrag sinnvoll sein. Hier rechnen sich Vertrag und Abrechnung, weil es um viel Strom geht. Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich oder stattdessen einer EEG beitreten. Große Unternehmen sind von der EEG ausgeschlossen, ihnen stehen BEG und P2P offen.
Gut zu wissen: Ein Zählpunkt darf an bis zu fünf Modellen gleichzeitig teilnehmen. Eine Eigenversorgungsanlage und eine EEG-Mitgliedschaft schließen sich also nicht aus.
Fazit: Für die meisten Haushalte ist die EEG die beste Wahl
Die neuen Modelle sind eine echte Bereicherung, vor allem für Betriebe mit mehreren Standorten und für größere, gezielte Stromlieferungen. Für Privatpersonen bleibt die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft aber in den meisten Fällen das attraktivste Modell, und das aus mehreren Gründen. Sie bietet als einziges Modell zusätzlich zum Netzentgelt-Rabatt den Entfall von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag. Bis Ende 2026 bekommen ausschließlich EEG-Mitglieder überhaupt einen reduzierten Netzarbeitspreis. Und weil viele Erzeuger und Verbraucher mitmachen, wird mehr Strom tatsächlich in der Region genutzt, während der Aufwand für das einzelne Mitglied gering bleibt.
Eine Energiegemeinschaft ersetzt Ihren Stromanbieter nicht. Sie deckt einen Teil Ihres Verbrauchs ab, wie groß dieser Teil ist, hängt von Ihrer Gemeinschaft und Ihrem Verbrauchsverhalten ab.
Unser Tipp: Raiffeisen Regenerative betreut in Tirol rund 30 Energiegemeinschaften, von regionalen Energiegenossenschaften bis zur Bürgerenergiegemeinschaft Raiffeisen Tirol. Unsere Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern kostendeckend. Schauen Sie nach, ob es in Ihrer Region bereits eine Gemeinschaft gibt, oder schreiben Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, auch zu PV-Anlage und Batteriespeicher.

